Artikel 1: Allgemeines
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders lautend vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen für sämtliche Angebote von Protempo GmbH (nachfolgend „Protempo“ genannt) sowie für sämtliche mit ihr geschlossenen Verträge.
- Die Anwendbarkeit möglicher Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen der Vertragspartei von Protempo GmbH (nachfolgend „Abnehmer“ genannt), ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
- Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig oder werden diese für nichtig erklärt, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesem Fall vereinbaren Protempo und der Abnehmer in gemeinsamer Absprache Ersetzung der nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen durch neue Bestimmungen, deren Gegenstand und Geltungsbereich den ursprünglichen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.
Artikel 2: Angebote, Offerten und Bestellungen
- Sämtliche in den allgemeinen Angeboten, auf der Webseite oder in Katalogen von Protempo genannten Preise und Bedingungen sind unverbindlich; dies gilt nicht, wenn die genannten Preise und Bedingungen ausdrücklich schriftlich für einen bestimmten Zeitraum garantiert sind.
- Die allgemeinen Angebote, die Webseite sowie die Kataloge wurden von Protempo mit Sorgfalt erstellt. Dennoch ist es möglich, dass diese Fehler enthalten, Artikel (oder deren Zusammensetzung) geändert wurden oder dass Artikel nicht (mehr) vorrätig sind. Protempo haftet nicht für Fehler und Abweichungen der in den allgemeinen Angeboten, der Webseite oder den Katalogen von Protempo enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen und Artikelbeschreibungen.
- Protempo kann nicht an Angebote oder Offerten gebunden werden, wenn der Abnehmer in berechtigter Art und Weise davon ausgehen kann, dass das Angebot oder die Offerte oder eines seiner Teile einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält. Lediglich ein einzelnes, auf einen bestimmten Abnehmer zugeschnittenes Angebot gilt als Offerte. Eine Offerte mit zusammengesetzter Preisangabe ist unteilbar, sodass die Offerte nur als Ganzes angenommen werden kann.
- Sofern die Angaben in einer vom Abnehmer angenommenen Offerte bzw. in einem angenommenen Angebot (ungeachtet, ob in untergeordneten Punkten oder nicht) von den Angaben in einer Offerte bzw. einem Angebot abweichen, ist Protempo nur bei anders lautend genannten Bedingungen ihrerseits gebunden.
- Von Abnehmern erteilte Aufträge sind für Protempo erst nach ihrer schriftlichen Bestätigung bindend. Mitteilungen von Protempo-Mitarbeitern gelten lediglich als Hinweis, ohne dass sich hieraus Rechte gegenüber Protempo ableiten lassen können.
- Von Protempo bestätigte Bestellungen werden zu den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen geliefert; jedoch behält sich Protempo das Recht einer Preiserhöhung in dem Fall vor, dass im Zeitraum zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung eine Erhöhung der von ihr zu zahlenden Einkaufspreise, Steuern, Abgaben, Transport-, Lager- und/oder Versicherungskosten stattgefunden hat.
- Sofern nicht anders lautend aufgeführt, sind sämtliche angebotenen und genannten Preise exklusive MwSt., anderen gesetzlichen Abgaben sowie ohne Versand- oder Verwaltungskosten.
Artikel 3: Rabatt
- Für zukünftige Bestellungen kann besonderen Abnehmern von Protempo ein Standardrabatt auf den Bruttowarenwert gewährt werden. Ein Anspruch auf diesen Standardrabatt besteht ausschließlich nach schriftlicher Mitteilung seitens Protempo. Protempo ist jederzeit berechtigt, den Standardrabatt zu ändern, auszusetzen oder zu widerrufen oder diesen mit Auflagen zu verbinden. In sämtlichen Fällen gelten für den Standardrabatt die in den Absätzen 2 bis 5 dieses Artikels genannten Auflagen.
- Bei Lieferungen mit einem Bruttowarenwert von bis zu 67,50 € besteht weder ein Anspruch auf den Standardrabatt noch auf einen sonstigen Nachlass.
- Bei Lieferungen mit einem Bruttowarenwert zwischen 67,50 € bis 202,50 € behält sich Protempo das Recht vor, den vereinbarten Rabatt um 15 % (Prozentpunkte) zu senken.
- In sämtlichen Fällen behält sich Protempo das Recht vor, den für einzelne Artikel vereinbarten Rabatt um 15 % (Prozentpunkte) zu senken, wenn dieser Artikel nicht in der Standardverpackung bestellt wird.
- Sofern Rabattminderungen gelten, wird lediglich eine Senkung in Höhe von einmalig 15 % vorgenommen. Wenn die Bestellung zum selben Zeitpunkt aufgegeben wird, die Ware jedoch an verschiedene Lieferorte und/oder in gesonderten Mengen geliefert werden muss, gilt für die Berechnung des Rabattes jede Teillieferung als einzelne Bestellung.
- Der Begriff „Bruttowarenwert“ bezeichnet den in der jeweils gültigen Protempo-Preisliste genannten Verkaufspreis (exklusive MwSt., Transport- oder sonstige Kosten).
Artikel 4: Vertragsdurchführung
- Lieferungen innerhalb der Niederlande und Belgien erfolgen frei Haus in einer von Protempo zu bestimmenden Transportart. In Abweichung von den vorgenannten Bestimmungen behält sich Protempo das Recht vor, bei Lieferungen mit einem Bruttowarenwert bis 500,00 € exkl. MwSt. einen Aufpreis für die Transportkosten in Rechnung zu stellen. Die Transportkosten für sämtliche Lieferungen außerhalb der Niederlande oder Belgien werden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders lautend vereinbart, immer in Rechnung gestellt.
- Sofern nicht ausdrücklich anders lautend vereinbart, gelten sämtliche mit Protempo vereinbarten Lieferzeiten als ungefähre Lieferdaten und sind daher zu keinem Zeitpunkt endgültige Lieferdaten. Die Überschreitung eines Liefertermins berechtigt zu keinem Zeitpunkt zur Kündigung des geschlossenen Vertrages oder zu Schadensersatzforderungen, auch wenn dieser Termin als endgültiger Liefertermin zu betrachten ist.
- Sofern Protempo für die Durchführung des Vertrages Angaben vom Abnehmer benötigt, beginnt die Durchführungsfrist erst ab dem Zeitpunkt, an dem die vollständigen und korrekten Angaben vom Abnehmer an Protempo übermittelt worden sind.
- Der Abnehmer ist zu dem Zeitpunkt zur Abnahme der Waren verpflichtet, an dem ihm diese bereitgestellt wurden.
- Sofern der Abnehmer die Annahme der angebotenen Lieferungen ablehnt, es unterlässt, die für die Lieferung notwendigen Angaben oder Anweisungen zu erteilen, oder es ablehnt, die im Voraus geforderte geeignete Sicherheit für die Rechnungszahlung einschließlich der Zusatzkosten zu leisten, erlischt die Lieferpflicht von Protempo, ohne dass dies die Verpflichtung des Abnehmers zur Zahlung der für die nicht abgenommenen Waren erstellten Rechnung berührt.
- Wurde vereinbart, dass die Lieferung der Waren auf Abruf und/oder innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt und der Abnehmer innerhalb der vereinbarten Frist hiervon keinen Gebrauch macht, erlischt die Lieferverpflichtung von Protempo, ohne dass dies die Verpflichtung des Abnehmers zur Zahlung der für die nicht abgenommenen Waren erstellten Rechnung berührt.
- Protempo ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Abschnitten/Lieferungen durchzuführen und den durchgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
- Der Abnehmer ist nicht berechtigt, von Protempo bereitgestellte Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen oder technische Daten mit dem Ziel zu verwenden oder verwenden zu lassen, ähnliche Produkte herzustellen oder herstellen zu lassen.
Artikel 5: Zahlung und Verzug
- Grundsätzlich erhält der Abnehmer möglichst gleichzeitig mit der Lieferung eine Rechnung von Protempo. Protempo ist jedoch jederzeit berechtigt, eine vorherige Zahlung (in bar) oder im Voraus eine geeignete Sicherheit für die Zahlung der Rechnung einschließlich der Zusatzkosten zu fordern.
- Protempo ist berechtigt, den Betrag jeder Rechnung um einen Aufschlag von 2 % für die Begrenzung des Kreditlimits zu erhöhen; dieser Aufschlag wird für den Gesamtwarenbetrag zuzüglich der Fracht- und Verwaltungskosten berechnet. Dieser Aufschlag kann vom Abnehmer abgezogen werden, wenn die Zahlung innerhalb eines Zeitraumes von 10 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgt.
- Sämtliche Berufungen auf Verrechnung, Aufschiebung, Abzug oder Ausgleich mit einer Rechnung von Protempo ist ausgeschlossen.
- Sofern nicht anders lautend vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist für die Rechnung von Protempo grundsätzlich 30 Tage ab Rechnungsdatum; diese Frist ist ein endgültiges Datum, nach deren Überschreitung sich der Abnehmer in Verzug befindet, ohne dass es hierzu einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Befindet sich ein Abnehmer bezüglich einer Rechnung in Verzug, so gilt dieser ab diesem Datum auch für sonstige offenstehende Rechnungen, deren Zahlungsfrist noch nicht verstrichen ist, als in Verzug gesetzt.
- Ab dem Datum der Inverzugsetzung werden dem Abnehmer für den offenstehenden Rechnungssaldo von Protempo Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro (Teil-)Monat berechnet.
- Befindet sich der Abnehmer betreffend der (fristgemäßen) Erfüllung seiner Pflichten im Rückstand oder in Verzug, sind sämtliche mit dem außergerichtlichen Einzug verbundenen Kosten vom Abnehmer zu tragen. Diese Kosten betragen 15 % des Rechnungsbetrages oder sind, nach Ermessen von Protempo, die tatsächlich angefallenen Kosten.
- Die vom Abnehmer geleisteten Zahlungen werden mit dem noch offenstehenden Betrag gemäß der Rangfolge des Artikels 6:44 niederl. Bürgerliches Gesetzbuch verrechnet; dies gilt auch, wenn vom Abnehmer eine andere Zurechnung angewiesen wurde.
Artikel 6: Kündigung und Aussetzung des Vertrages
- Protempo ist in den nachfolgend genannten Fällen berechtigt, die Erfüllung ihrer Pflichten auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, ohne dass es hierzu einer genauen Inverzugsetzung oder Ankündigung bedarf:
- wenn der Abnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht, nicht vollständig oder nicht fristgemäß erfüllt (einschließlich der Pflicht zur fristgemäßen Zahlung);
- wenn Protempo nach dem Vertragsabschluss aufgrund ihr bekannt gewordener Umstände zu der Ansicht gelangt, dass der Abnehmer seine Pflichten nicht erfüllen wird;
- wenn der Abnehmer bei Vertragsabschluss zwecks Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zur Leistung einer Sicherheit aufgefordert wird und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist und
- wenn der Abnehmer infolge von Zahlungsunfähigkeit, (beantragtem) Zahlungsaufschub, Umschuldung oder Insolvenz, Pfändung – sofern die Pfändung nicht innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten aufgehoben wird – oder infolge eines anderen Umstandes die freie Verfügungsgewalt über sein Vermögen verloren hat.
- Des Weiteren ist Protempo bei Eintritt von Umständen, die solcher Art sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder Protempo die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nicht weiter zuzumuten ist, berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
- Bei Kündigung oder Aussetzung des Vertrages durch Protempo werden die gegenüber dem Abnehmer bestehenden Forderungen sofort fällig. In einem solchen Fall ist der Abnehmer verpflichtet, die Protempo infolge der Kündigung oder Aussetzung entstandenen Kosten zu erstatten. Protempo ist in keinem Fall zur Erstattung von Schäden und Kosten verpflichtet, die dem Abnehmer infolge der Kündigung oder Aussetzung entstehen.
Artikel 7: Reklamationen und Haftung
- Reklamationen werden, mit Ausnahme von versteckten Mängeln, nur in den Fällen behandelt und können auch nur in dem Falle zu Schadensersatz führen, sofern diese Protempo innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Waren schriftlich angezeigt wurden. Versteckte Mängel sind Protempo innerhalb von acht Tagen nach Feststellung dieser Mängel schriftlich mitzuteilen.
- Sämtliche Reklamationsrechte – auch die aufgrund versteckter Mängel – erlöschen zu dem Zeitpunkt, an dem die reklamierten Waren vom Abnehmer verarbeitet wurden, in einer größeren Wareneinheit aufgegangen sind oder weiterverkauft wurden.
- Das Reklamationsrecht gilt nicht, wenn die Zusammensetzung eines Produktes im Vergleich zu einer früheren Lieferung geändert wurde, der vorgesehene Zweck dieses Produktes durch diese neue Zusammensetzung jedoch weiterhin erfüllt wird. Eine Abweichung in der gelieferten Warenmenge von 5 % führt nicht zu einem Recht auf Reklamation.
- Protempo haftet nicht für die Art und Weise, in der die von Protempo gelieferten Waren vom Abnehmer genutzt werden; dies gilt nicht, wenn von Protempo diesbezügliche schriftliche Empfehlungen abgegeben wurden und aus den von Protempo abgegebenen schriftlichen Empfehlungen die Ungeeignetheit dieser Artikel hervorgeht. Sämtliche Haftung Protempos erlischt, wenn sich die vom Abnehmer übermittelten Angaben und Informationen, auf deren Grundlage die Empfehlung von Protempo erfolgte, als unrichtig, unvollständig und/oder uneindeutig herausstellen.
- Sofern nicht nach den technischen Spezifikationen des Abnehmers geliefert wird, erfolgt die Lieferung gemäß den von Protempo beschafften Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und technischen Daten. Sollten hinsichtlich der Waren Abweichungen enthalten sein, führt dies nicht zu einem Reklamationsrecht.
- Bei begründeter Reklamation steht es Protempo nach ihrem Ermessen frei, die betreffende Lieferung kostenlos zu ersetzen, zu reparieren oder den Betrag bei Lieferung uneindeutiger oder zu geringer Mengen gutzuschreiben oder ersatzweise einen Schadensersatz zu leisten. Bei Ersatzlieferung oder Gutschrift ist der Abnehmer verpflichtet, die ersetzten bzw. gutgeschriebenen Waren an Protempo zurückzusenden.
- Die aufgrund einer unbegründeten Reklamation entstandenen Kosten, unter anderem die Prüfungskosten, sind vom Abnehmer zu tragen.
- Ist Protempo in irgendeiner Art und Weise für vom Abnehmer erlittene Schäden haftbar, so ist die Höhe der Erstattungspflicht von Protempo in sämtlichen Fällen höchstens auf den Rechnungsbetrag der Waren beschränkt, auf die sich der Schaden bezieht und auch nur dann, wenn der Schadensbetrag durch die Versicherung von Protempo gedeckt ist oder ihr Lieferant hierfür haftbar gemacht werden kann.
- Protempo haftet in keinem Fall für unmittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, Gewinnausfälle, entgangene Einsparungen oder Schäden infolge von Betriebsstillstand.
- Der Abnehmer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Protempo zur Rücksendung der gelieferten Produkte berechtigt. Die zurückgesandten Waren werden nur in dem Fall gutgeschrieben, sofern sich die zurückgesandten Waren in gutem Zustand befinden und in ihrer ursprünglichen Verpackung zurückgesendet wurden; ist dies nicht der Fall, ist Protempo berechtigt, den gutzuschreibenden Betrag um 10 % zu mindern.
Artikel 8: Eigentumsvorbehalt
- Sämtliche von Protempo gelieferten Waren bleiben bis zu dem Zeitpunkt, an dem sämtliche offenstehende Rechnungen sowie sonstige gegenüber dem Abnehmer bestehende Forderungen bezahlt wurden, Eigentum von Protempo.
- Es ist dem Abnehmer verboten, die vom Eigentumsvorbehalt gemäß Absatz 1 erfassten Waren zu verkaufen, zu verpfänden oder in einer sonstigen Art und Weise zu belasten. Zur Sicherstellung der Eigentumsrechte von Protempo sind vom Abnehmer stets die Maßnahmen zu treffen, die von ihm in zumutbarer Weise erwartet werden können.
- Sofern die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren von Dritten gepfändet werden oder solche Rechte bestellt oder geltend gemacht werden, ist der Abnehmer verpflichtet, dieses Protempo unverzüglich mitzuteilen.
- Der Abnehmer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Brand, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern bzw. versichert zu halten und die entsprechende Police auf erstes Verlangen seitens Protempo zur Ansicht vorzulegen. Bei möglicher Auszahlung der Versicherungssumme ist Protempo zum Einzug dieser Leistungen berechtigt. Der Abnehmer verpflichtet sich im Voraus zur Mitwirkung in dem Maße, wie dies in diesem Rahmen notwendig oder wünschenswert ist bzw. erachtet wird.
- Im Rahmen der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes von Protempo erteilt der Abnehmer vorab gegenüber Protempo und den von ihr beauftragten Drittpersonen seine uneingeschränkte und unwiderrufliche Zustimmung zum Zugang zu sämtlichen Orten, an denen die unter Eigentumsvorbehalt befindlichen Waren gelagert sind, um die Waren zurückzunehmen.
Artikel 9: Schlussbestimmungen
- Sämtliche zwischen Protempo und dem Abnehmer geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
- Sämtliche aufgrund des zwischen Protempo und dem Abnehmer geschlossenen Vertrages oder aufgrund zu früheren Zeitpunkten zwischen diesen Parteien geschlossener Verträge entstehende Streitigkeiten und Forderungen sind vom zuständigen Gericht in Arnheim, Niederlande, oder, sofern dies unter die Zuständigkeit des Amtsgerichtes fällt, vom Gericht Arnheim, Amtsgericht Nimwegen, Niederlande, zu behandeln; dies gilt nicht, wenn dieser Wahl zwingende Zuständigkeitsrechte entgegenstehen.
- Bei Widersprüchen zwischen dem niederländischen Wortlaut dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und möglichen Übersetzungen ist stets der niederländische Wortlaut maßgeblich.