Als Händler und/oder Importeur von Artikeln nehmen wir die Richtlinien im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) sehr ernst.
Bei unseren Produkten handelt es sich gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) um Erzeugnisse, da die spezifische Form bzw. die Gestalt in größerem Maße die Funktion bestimmt als die chemische Zusammensetzung. Eventuell vorhandene Schmierstoffe oder Stoffe zur Konservierung gelten als integraler Bestandteil des Erzeugnisses.
Erzeugnisse als solche sind unter REACH nicht registrierungspflichtig, es besteht jedoch eine Mitteilungspflicht für besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen, wenn diese in einer bestimmten Konzentration im Erzeugnis enthalten sind. Sollte sich an unserem Kenntnistand etwas ändern und Protempo einen mitteilungspflichtigen Stoff verwenden, werden wir diesen hier aufführen.